UNSER SERVICE FÜR SIE


24h-STÖRUNGSBESEITIGUNG

Trotz neuester Technik und qualitativ hochwertigen Produkten sind Störungen nicht ganz auszuschließen. Mit unserer 24h-Störbeseitigung stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Unser Serviceteam ist für Sie da, falls Probleme auftreten sollten.



WARTUNG

Unsere Konzepte versprechen eine zuverlässige und sichere Wartung ihrer Aufzugsanlagen. Je nach Problemstellung, Art der Anlage und individuellen Wünschen werden entsprechende Ansätze ausgearbeitet und mit viel Know-How, Erfahrung und technischen Fachwissen durchgeführt.



MODERNISIERUNG

Durch die Modernisierung Ihrer Aufzugsanlagen werden Technik und Funktionen so wie Material und Sicherheit dem neusten Stand der Technik angepasst.

 

Das Linke Foto zeigt die Steuerung eines Aufzuges im alten Zustand. Nach der Modernisierung (Foto rechts) erscheint die Steuerung im neuen Licht.



MONTAGE

Die Montage ist ein weiteres Konzept unseres Services und verspricht das Einbauen, Installieren und in betrieb nehmen von kompletten Aufzugsanlagen beim Kunden vor Ort. Die Montage erfolgt durch erfahrene und dafür qualifizierte Mitarbeiter.

 

Die Art der Anlage und individuelle Wünsche werden auf den Kunden abgestimmt und unter Umständen laufend angepasst.



ELEKTROTECHNISCHE ABNAHMEN

Um Aufzüge fortwährend gegen elektrische Gefährdungen zu sichern, sind elektrische Aufzugsanlagen regelmäßig durch die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3 prüfen zu lassen.


Wir bieten Ihnen diesen Service an. Unser qualifiziertes Personal prüft Ihre Anlagen nach den Vorschriften der BGV A3. Im Anschluss erhalten sie ein Prüfungsprotokoll mit etwaigen Mängeln und einem Angebot zur Beseitigung. Sind alle Mängel behoben, erhalten sie von uns ein offizielles Prüfsiegel. Was ist die BGV? Die Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) sind von der deutschen Berufsgenossenschaft erlassene Unfallverhütungsvorschriften.


Was ist die BGV?

 

Die Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) sind von der deutschen Berufsgenossenschaft erlassene Unfallverhütungsvorschriften.

 


Was ist die BGV A3?

 

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist eine gesetzlich festgelegte Prüfungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

 


§ 5 Abs. 1 Nr. 1:

 

„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßen Zustand in  Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden. Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn vor Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung (Erstprüfung) sichergestellt wird, dass die Anforderungen der elektronischen    Regeln eingehalten werden. Hierzu sind Prüfungen nach Art und Umfang der in den elektronischen Regeln festgelegten Maßnahmen durchzuführen. Nur unter bestimmten      Voraussetzungen dürfen Erstprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel entfallen.“

 


Auszug aus § 5 Abs. 1 Nr. 2:

 

 „Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und

Betriebsmittel wiederholt zu prüfen. […]“